[Assessment of the effects of work-related allergy to seafood on the reduction of earning capacity in the context of BK no. 5101].
Meerestiere – Fische, Krusten- und Weichtiere umfassend – zählen zu den potentesten allergenen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und so zu den wichtigen Auslösern von arbeitsbedingten IgE-vermittelten Nahrungsmittelallergien. Arbeitsbedingte Meerestierallergien sind hierzulande in der Fischwirtschaft und verarbeitenden Fischindustrie sowie in den Bereichen der Speisenzubereitung, Lebensmittelkontrolle und des Lebensmittelverkaufs von großer Bedeutung. Es besteht keine Möglichkeit zur kausalen Therapie einer Meerestierallergie, es bleibt nur die strikte und lebenslange Allergenkarenz. Die nachfolgenden Empfehlungen dienen der Beurteilung der Auswirkung einer Meerestierallergie bezüglich der durch sie verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten zur Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Rahmen der Berufskrankheit nach Ziffer 5101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung. Als Besonderheit der arbeitsbedingten Meerestierallergie im Hinblick auf versicherungsrechtliche Aspekte ist zu berücksichtigen, dass hier die potenzielle Gefahr der systemischen Reaktion mit in der Folge Mehrorganbeteiligung gegeben ist. Für die Einschätzung der MdE auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann daher die Auswirkung einer Meerestierallergie in Abhängigkeit des klinischen Schweregrads mit in der Regel „geringgradig“ bis „schwerwiegend“ im begründeten Einzelfall einzuschätzen sein.